§ 11 Künstlerischer Beirat, Findung des Denkmalsentwurfs 1) Es wird ein künstlerischer Beirat gebildet, der den Verein bei der Findung eines geeigneten Denkmalsentwurfs berät. Der Beirat wird vom Vorstand berufen. Ihm gehören höchstens sechs Personen an. Sie sollen in künstlerischer, kunstwissenschaftlicher, kulturpolitischer und rechtshistorischer Hinsicht erfahren und mit den Interessen der osteuropäischen Empfängerländer vertraut sein. 2) Das Verfahren der Entwurfsfindung legt der Vorstand auf Vorschlag des
§ 12 Rechnungsprüfung
Das Rechnungsjahr ist das Geschäftsjahr. Zur Kontrolle der Rechnungsführung und der Kasse wählt die Mitgliederversammlung zwei Rechnungsprüferinnen. Sie
§ 13 Auflösung und Vermögensverwendung
Der Verein löst sich auf, sobald der Vereinszweck nach § 2 erreicht ist. Er kann auch gemäß § 9 Abs.5 aufgelöst werden. Vorhandenes Vermögen fällt an die Landeshauptstadt Magdeburg mit der Auflage, es unmittelbar und ausschließlich für Maßnahmen zur Aufklärung über das Magdeburger Stadtrecht zu verwenden.
§ 14 Satzungsänderungen
Vom Registergericht oder vom Finanzamt aus Rechtsgründen verlangte
Magdeburg, 11.Juni 2013 |